1. An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise bitten wir Sie die Ferienwohnung bis 9 Uhr zu verlassen.
2. Schlüsselübergabe
Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder persönlich oder über den Schlüsselsafe. Bei Abreise sind alle Schlüssel, Gästekarten und evtl. Fahrgenehmigungen wieder abzugeben. Werden nicht alle Schlüssel rechtzeitig abgegeben drohen Schadenersatzansprüche, etwa durch den Einbau eines Ersatzschlosses.
3. Haftung
Haus Central ustellt dem Gast ein gereinigtes Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter hat unverzüglich nach Einzug eventuelle Schäden und Reklamationen dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat die Ferienwohnung und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden und daraus resultierende Mietausfälle, die während der Mietzeit entstehen, haftet der Mieter. Schäden sind sofort zu melden. In allen Objekten ist das Rauchen in den Räumen untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für daraus resultierende Mietausfälle und Mehrkosten sowie ggfs. Schadenersatzansprüche.
4. Haustiere
Ihre Haustier (nur 1 Hund pro Wohnung) dürfen Sie nach Absprache ins Haus Central mitbringen. Mieter haften für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Lediglich bei der Endreinigung wird eine Pauschale von 35 € zusätzlich berechnet.
5. Gepäck
Sollten Sie Ihr Gepäck vorab per DHL, Hermes, etc. an uns liefern lassen, geben Sie uns bitte Bescheid.
6. Wäschepaket
Bei Anreise ist das Bett bezogen. Das Wäschepaket für 1 Woche enthält:
2 Badehandtücher, 4 Handtücher, 2 Geschirrtücher, 1 Duschvorlage sowie 1 Tischdecke.
7. Reinigung
Sollte die Ferienwohnung nicht zufriedenstellend gereinigt sein bitten wir um Rückmeldung an uns bis spätestens am nächsten Urlaubstag, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
8. Endreinigung
Die Endreinigung ist im Mietpreis nicht enthalten. Es wird eine separate Pauschale erhoben.
9. Gästekarte
Die Gästekarte wird von uns am Anreisetag aktiviert. Sie können dann kostenlos mit dem Ortsbus fahren und haben zusätzlich viele Vergünstigungen am Ort.
10. Abreise
Bei Auszug ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, das Geschirr zu reinigen und der Hausmüll/Leergut zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. Die Reinigungsteams freuen sich über abgezogene Betten. Möbel sind an den Ursprungsort zurückzustellen.
11. Telefon/Internet/TV
Für das Vorhandensein/Funktionieren eines Telefon-/Internetzugangs und TV übernehmen wir keine Gewähr! Bei eventuellen Störungen, technischem Versagen, etc. erfolgt keine Mieterstattung.
12. Kinderbetten/-stühle
Kinderreisebetten und Kinderhochstühle sind, sofern verfügbar, extra zu bestellen. Es wird keine Gebühr berechnet. Benutzung auf eigene Gefahr.
13. Nebenkosten
Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung).
14. Preise
Die Mietpreise sind je nach Ausstattung und Lage unterschiedlich, verbindlich sind die auf dem Mietvertrag ausgedruckten Preise. Das Gleiche gilt für die Höhe der Nebenkosten wie z.B. Wäsche, Endreinigung, Kurtaxe, etc.
15.Sonstiges
Im Haus Central wohnen Sie direkt im Ortskern. Wir haben keinen Einfluss auf Lärmbelästigungen durch einmalige Feste, läutende Kirchenglocken, Anlieferungsverkehr und abends heimkehrende Fußgänger. Hier können wir leider keine Beschwerden akzeptieren. Es erfolgt keine Kostenerstattung.
16. E-Mobilität
Das Laden von Elektroautos ist in unseren Häusern gegen Abrechnung möglich.
17. Kündigung
a) Der Vermieter und dessen Vertreter können den Vertrag in Fällen von höherer Gewalt oder sonstigen nicht voraussehbaren Ereignissen wie Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc. kündigen.
b) Sollte aufgrund dieser Umstände die angemietete Ferienwohnung nicht verfügbar sein, erklärt sich der Mieter mit einem gleichwertigen Ersatzmietobjekt (sofern möglich) einverstanden.
c) Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10% des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen.
Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 90% des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine anderweitige Vermietung des Objektes gelingt, hat der Mieter 10% des ursprünglichen Mietzinses als Ersatzbelegungs-Kostenpauschale zu zahlen.
d)Ferner können beide Mietparteien ohne Angabe von Gründen bis 3 Monate vor Reiseantritt den Mietvertrag kostenfrei kündigen. Parteien verzichten wechselseitig auf jegliche Ansprüche.
e) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.